Haben Sie ein Testament ?
Haben Sie ein Testament ?
Sicher. Liquide. Versorgt.
Haben Sie ein
Testament ?
»Genießen Sie Ihr Leben in vollen Zügen dank einer adäquaten Vermögensnachfolgeplanung.«
»Genießen Sie Ihr Leben in vollen Zügen dank einer adäquaten Vermögensnachfolgeplanung.«
Ihr Testament –
darauf müssen
Sie achten!
Ein Anwalt geht wie folgt vor:
Ein Anwalt geht wie folgt vor:
Sachverhalt erfassen:
Gesetzliche Erbfolge feststellen:
Es ist zunächst die gesetzliche Erbfolge festzustellen. Dafür wird am besten der Stammbaum aufgezeichnet. Dabei sind die Erben erster Ordnung sowie der aktuelle Ehegatte, aber auch vorverstorbene und geschiedene Ehepartner, zu berücksichtigen.
Liegen Erb- oder Pflichtteilsverzichte vor? Weiter ist zu klären, ob Erb- oder Pflichtteilsverzichte vorliegen. Bei einem Erbverzicht, der einen Pflichtteilsverzicht automatisch beinhaltet, wird der Verzichtende bei der Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge so behandelt, als ob er nie gelebt hätte. Dadurch erhöhen sich die Quoten der übrigen gesetzlichen Erben, was dann auch zu höheren Pflichtteilsquoten führt.
Güterstand klären:
»Mit einem Testament genießen Sie einen unbeschwerten Lebensabend.«
Zusammensetzung des Nachlasses klären:
Arten letztwilliger Verfügungen:
Gliederung der letztwilligen Verfügung:
Im zweiten Schritt ist für die einzelne testamentarische bzw. erbvertragliche Regelung eine Gliederung vorzunehmen. In der Praxis hat sich das folgende Schema etabliert:
Gliederung der letztwilligen Verfügung:
Im zweiten Schritt ist für die einzelne testamentarische bzw. erbvertragliche Regelung eine Gliederung vorzunehmen. In der Praxis hat sich das folgende Schema etabliert:
Eine optimale Vermögensnachfolgeplanung beschränkt sich selbstverständlich nicht auf die Verfügung von Todes wegen. Gute Beratung bietet eine langfristige Koordination des Vermögensübergangs unter Berücksichtigung steuerlicher und zivilrechtlicher Belange. Wer seinen (häufig überraschend eintretenden) Todesfall absichern möchte, muss sich langfristige und strategische Lösungen gestalten lassen.
Gerade im Fall von Geschiedenen und Patchwork-Ehen sind Gestaltungselemente und -wünsche konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Viele wollen z.B. den ehemaligen Ehegatten erbrechtlich neutralisieren oder den Ex-Partner von der Vermögenssorge für die Kinder ausschließen. Bei Patchworkehen besteht oft auch der Wunsch des Vererbens nur in der „Kernfamilie“.
Dabei bietet sich an, mit allen Kindern ein sogenanntes Generationengespräch zu führen, um Wünsche und Absichten darzulegen. Die Kinder wiederum können im Rahmen eines solchen Gesprächs ihre eigenen Vorstellungen äußern. Das Generationengespräch dient in erster Linie eine erste Orientierung und einer friedfertigen Vermögensnachfolge.
Unser Credo lautet:
Der Wille des Mandanten
ist das Maß aller Dinge.
Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge.
Es gilt das Prinzip:
Sicher. Liquide. Versorgt.
Sicher. Liquide. Versorgt.
gute
Gründe
Roger Gabor – ihr Fachanwalt für Erbrecht
Mehr als 25 Jahre Erfahrung
Top Mandantenbewertungen
100 %-ige Weiterempfehlung
In dringenden Fällen umgehende Termine
Auch als Testamentsvollstrecker tätig
Umfassende Beratung
Persönliche Betreuung
Online-Einreichung von Dokumenten
Per Telefon, E-Mail, Videokonferenz und vor Ort für Sie da